Er ist seit nunmehr über zwei Jahren substituiert und konsumierte während dieser Zeit, soweit bekannt, keine Betäubungsmittel mehr. Mit Blick auf seine langjährige und schwere Betäubungsmittelabhängigkeit handelt es sich bei dieser Abkehr vom Betäubungsmittelkonsum um einen beachtlichen Schritt, den es nicht zu unterschätzen gilt. Zudem wechselte der Beschuldigte seinen Lebensmittelpunkt von Bern nach V.________ (Ortschaft). Dort konnte er einen neuen Bekanntenkreis ausserhalb des Drogenmilieus aufbauen. Weiter hat er wieder Kontakt zu seiner Familie, insbesondere zu seinem Bruder. Diese sozialen Beziehungen dürften eine stabilisierende Wirkung auf sein künftiges Wohlverhalten haben.