Auch der Umstand, dass der Beschuldigte während laufendem Verfahren erneut delinquierte, wirkt sich negativ auf die Prognose aus, wobei zu berücksichtigen gilt, dass diese Verurteilungen immerhin nicht im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln stehen. Diesen negativen Umständen gegenüberzustellen ist sodann die Entwicklung des Beschuldigten seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Jahr 2021. Er ist seit nunmehr über zwei Jahren substituiert und konsumierte während dieser Zeit, soweit bekannt, keine Betäubungsmittel mehr.