25 gen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diesbezüglich kann auf die vorinstanzliche Auflistung der einzelnen Vorstrafen verwiesen werden (pag. 457; S. 37 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Seit dem vorinstanzlichen Urteil vom 31. März 2022 sind zudem weitere Verurteilungen hinzugekommen. Allerdings stehen diese nicht im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz, sondern betreffen Diebstähle (teilweise geringfügig begangen), Hausfriedensbrüche sowie Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz (pag.