An der Berufungsverhandlung vom 15. Juni 2023 gab der Beschuldigte hinsichtlich seines Betäubungsmittelkonsums an, immer noch substituiert zu sein (pag. 558 Z. 38), Betäubungsmittel konsumiere er keine mehr (pag. 560 Z. 27). Er sei nach V.________ (Ortschaft) umgezogen (pag. 560 Z. 11). Dort habe er neue Leute kennengelernt, die ebenfalls keine Betäubungsmittel konsumierten (pag. 566 Z. 27 ff.). Zudem