127 Z. 265). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30. März 2022 führte der Beschuldigte aus, das erste Mal richtig substituiert zu sein, dies helfe ihm (pag. 384 Z. 21 f.). Er habe eine Anstellung als Praktikant erhalten und gehe täglich arbeiten (pag. 384 Z. 12 f. und 40). Mit seiner Familie habe er wieder Kontakt, daraus seien wieder viele Beziehungen entstanden (pag. 385 Z. 16 f.). Er lebe immer noch vom Sozialdienst (pag. 385 Z. 33). An der Berufungsverhandlung vom 15. Juni 2023 gab der Beschuldigte hinsichtlich seines Betäubungsmittelkonsums an, immer noch substituiert zu sein (pag.