I.A.1.8 der Anklageschrift), welche im Besitz ebendieser Menge mündete. Um seinen Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren, nahm der Beschuldigte sodann im Juni 2019 sowie zweimal im April 2020 Veräusserungshandlungen vor, während es am Tag seiner Anhaltung durch die Polizei am 19. Juni 2020 beim Anstaltentreffen dazu blieb. Der Beschuldigte war auf der un-