Unter dem Titel des Ausmasses des verschuldeten Erfolgs bzw. der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts ist zunächst festzuhalten, dass der Beschuldigte in der Zeit vom 14. Juni 2019 bis am 19. Juni 2020 insgesamt 28.6 Gramm reines Heroin und 29.8 Gramm reines Kokain umsetzte, was einer umgerechneten Gesamtmenge von 48.4 Gramm reinem Heroin entspricht. Für eine Menge von 40 Gramm reinem Heroin sieht die «Tabelle HANSJAKOB» ein Einstiegsstrafmass von 18 Monaten und für eine Menge von 65 Gramm reinem Heroin von 21 Monaten vor (FINGERHUTH/TSCHURR, a.a.O., N 30 zu Art.