Der Beschuldigte war bis zu seiner Anhaltung im Juni 2020 langjähriger Konsument harter Betäubungsmittel. Er handelte im angeklagten Zeitraum (Juni 2019 bis Juni 2020) gezielt, regelmässig und dauerhaft mit Betäubungsmitteln, um seinen umfassenden Konsum zu finanzieren. Er ging daneben keiner Erwerbstätigkeit nach. Es liegt auf der Hand, dass der Beschuldigte nicht bezüglich jeder Tathandlung einen neuen Vorsatz fasste, sondern während dieser Lebensphase alles darauf ausgerichtet hatte, um mit dem Betäubungsmittelhandel genügend Geld zur Finanzierung seines Konsums zu verdienen.