13. Betäubungsmittelwiderhandlungen nach Art. 19 Abs. 1 BetmG 13.1 Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat die angeklagten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz als Lagern (Ziff. III.1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs), Erwerb (Ziff. III.2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs), Anstaltentreffen zum Erwerb (Ziff. III.3 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs), Veräusserung (Ziff. III.4 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie Anstaltentreffen zur Veräusserung (Ziff. III.5 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) gewürdigt. Diese Würdigung ist weitgehend unbestritten.