Diesbezüglich gilt es zu beachten, dass der erwähnte forensisch-chemische Abschlussbericht des IRM vom 21. Juli 2020 für das Kokain beim Abstellen auf das Kokain-Hydrochlorid einen Reinheitsgrad von 91 % bzw. 92 % ergab, während gestützt auf die Kokain-Base ein solcher von 81 % bzw. 82 % resultierte. Von diesen beiden Werten ist beim Kokain für die Bestimmung der Menge reinen Drogenwirkstoffs gemäss der bernischen Praxis auf die Kokain-Base abzustellen, die regelmässig tiefer liegt als das Kokain- Hydrochlorid (eingehend dazu Urteil SK 17 94+95 vom 7. August 2017 E. III.9.3;