In den Akten findet sich ein forensisch-chemischer Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) vom 21. Juli 2020 (pag. 131 f.). Das IRM wertete die drei Heroinsteine sowie den Kokainstein aus, welche in der Geldkassette im Heizungsraum des Beschuldigten beschlagnahmt wurden (vgl. pag. 131 und 154). Die Auswertungen ergaben hinsichtlich des Heroingemischs ein Reinheitsgrad von 26 %. Der Reinheitsgrad des Kokaingemischs betrug 82 % respektive 81 % (pag. 132). 11.3 Vorinstanzliche Beweiswürdigung und oberinstanzliche Vorbringen der Parteien