12 instanz meinte er sodann, es sei gar nicht zu diesem Verkauf gekommen, aber konkret wisse er es nicht mehr. Aus den Aussagen des Beschuldigten lassen sich somit keine konkreten Schlüsse ziehen. Hingegen kann dem Chatverlauf zwischen G.________ und dem Beschuldigten entnommen werden, dass G.________ dem Beschuldigten am 11. Januar 2020 «5 milch» und «5 cacao» angeboten und der Beschuldigte dieses Angebot angenommen hat. Auf Frage von G.________ ob der Beschuldigte «10 cacao» brauche, antwortete der Beschuldigte mit: «Ja». Als G.________