das letzte war nicht gut». Diese Nachricht beweise eindeutig, dass nicht nur eine, sondern zwei Übergaben stattgefunden haben – eine im vergangenen Jahr, im Dezember, und die zweite wahrscheinlich im Januar, nachdem O.________ dem Beschuldigten «25 kofi» und «1 milch» angeboten habe. Es sei somit aufgrund der aktenkundigen Chats als erwiesen zu erachten, dass der Beschuldigte mindestens einmal 25 Gramm Heroingemisch und 1 Gramm Kokaingemisch von O.________ erworben habe (pag. 571 f.). Die Verteidigung äusserte sich anlässlich der Berufungsverhandlung nicht explizit zu diesem Anklagepunkt (vgl. pag. 576 ff.).