2. des Freispruchs von der Anschuldigung des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Veräussern von Kokain und Heroin, angeblich begangen in der Zeit vom 27. November 2019 bis am 12. Februar 2020; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 3. des Schuldspruchs wegen der Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes, 4. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, sowie 5 5. der Einziehung der Betäubungsmittel und weiteren Gegenstände.