589), ein Zwischenzeugnis vom 12. Juni 2023 (pag. 590 f.), Lohnabrechnungen von Februar 2023 bis Mai 2023 (pag. 592 ff.) sowie eine Lohnzusammenstellung von August 2022 bis Dezember 2022 (pag. 596). Schliesslich wurde der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung erneut zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 558 ff.). 4. Anträge der Parteien 4.1 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 569 f.; Hervorhebungen im Original): I.