3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (datierend vom 7. Juni 2023; pag. 540 ff.). Weiter wurden von Amtes wegen die Akten BM 20 11210, BM 21 46958, BM 23 14269 und BM 23 20123 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ediert (vgl. pag. 528 und pag. 552 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte die Verteidigung folgende Unterlagen ein, welche durch die Kammer zu den Akten erkannt wurden: eine Visitenkarte des Beschuldigten von der E.________ AG (pag. 589), ein Zwischenzeugnis vom 12. Juni 2023 (pag.