489). Da sämtliche die Privatklägerinnen betreffende Ziffern des vorinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen sind, wurden diese mit Beschluss vom 4. Oktober 2022 mangels ersichtlichem Interesse und ohne Kosten- und Entschädigungsfolge aus dem oberinstanzlichen Verfahren entlassen (pag. 517 f.). Die Berufungsverhandlung fand am 15. Juni 2023 statt (pag. 555 ff.).