2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. April 2020. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9’500.00 und Auslagen von CHF 2’588.00, insgesamt bestimmt auf CHF 12’088.00. [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1’000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 11’088.00. IV. [amtliche Entschädigung] V.