1. Zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend total CHF 10’800.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 27. August 2019. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6’333.30. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3’600.00 im Umfang von zwei Dritteln, ausmachend CHF 2’400.00. II. Die restlichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'200.00 trägt der Kanton Bern. III.