30.2.2 Rechtsanwältin D.________ Rechtsanwältin D.________ machte mit Kostennote vom 21. August 2023 einen Zeitaufwand von 22.8 Stunden (davon eine durch eine Rechtspraktikantin geleistet), eine Pauschale von 3% für die Auslagen sowie zwei Reisezuschläge von je CHF 75.00 geltend (pag. 705 f.). Eingerechnet waren dabei acht Stunden für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung sowie eine weitere Stunde für die mündliche Urteilseröffnung, auf welche die Parteien verzichtet haben. Unter diesem Posten erfolgt zunächst eine Reduktion von vier Stunden.