40 mit dem Beschuldigten geltend gemacht (inkl. Vorbereitung Sitzung und Vorbesprechung Klientschaft). Dies geht weit über die Klientenkontakte hinaus, die in einem oberinstanzlichen, nicht überdurchschnittlich komplexen Verfahren notwendig und zu erwarten sind. Angemessen wäre diesbezüglich ein Aufwand von ca. drei Stunden, weshalb unter diesem Titel eine Kürzung von sechs Stunden erfolgt. Zuletzt wurden für die Eingabe vom 11. Juli 2023 über drei Stunden geltend gemacht.