Für das Berufungsverfahren machte Rechtsanwältin B.________ in der Honorarnote vom 22. August 2023 einen Zeitaufwand von 34 Stunden, einen Reisezuschlag von CHF 150.00 und Auslagen von CHF 129.50 geltend (pag. 701 ff.). Dieser Aufwand erscheint aus verschiedenen Gründen zu hoch: Zunächst ist die Verhandlungsdauer um eine Stunde auf die effektive Dauer von fünf Stunden zu kürzen. Sodann wurden insgesamt 9.67 Stunden für Schreiben, Mails und Besprechungen