An diesen Erwägungen hat sich durch die oberinstanzlich erhobenen Beweismittel nichts geändert. Auf Frage, ob die Vorfälle noch Einfluss hätten auf ihre Lebensgestaltung, sagte die Straf- und Zivilklägerin zwar: «Es gibt sicher Situationen, wo ich ihm ‹nachsinne›, wo Herzklopfen dabei ist. Aber ich kann mittlerweile gut damit leben, habe gelernt damit zu leben. Soweit kann ich es gut wegstecken und ein uneingeschränktes Leben führen» (pag. 673 Z. 21 ff.). Sie sei nicht in ärztlicher Behandlung deswegen und nehme auch keine Medikamente ein (pag. 673 Z. 33 ff.).