Auch wenn sie alleine unterwegs sei und ein Mann laufe hinter ihr die gleiche Strecke, fühle sie sich nicht gut (pag. 467, Z. 40 ff.). Sie sei im August 2019 erstmals in Behandlung gewesen und sei dann 2-3 Monate alle 14 Tage gegangen. Mehr sei wegen der Arbeit nicht gegangen. In jeder Sitzung die ganze Geschichte wieder erzählen habe sie nicht mehr gewollt, da sie das aufgewühlt habe. Daher habe sie dann damit aufgehört (pag. 468, Z. 1 ff.). Danach gefragt, ob ihr Sexualleben beeinträchtigt sei, gab die Privatklägerin zu Protokoll, es gebe Situationen, in denen sie sagen müsse: jetzt geht es einfach nicht. Manchmal müsse sie weinen, wisse aber nicht genau warum.