Die Privatklägerin führte anlässlich der Verhandlung aus, sie sei im Juni seit zwei Jahren in einer festen Beziehung (pag. 467, Z. 22 ff.). Danach gefragt, ob sie die Vorfälle von damals noch tangierten, erklärte sie, wenn ihr ein Mann zu nahe komme, schon nur eine Umarmung oder wenn sie zufällig berührt werde oder auch wenn ihr ein Bewohner ans Gesäss fasse, was auch schon passiert sei, bekomme sie Herzrasen. Sie sei aber bei den psychiatrischen Diensten gewesen und habe gelernt, wie sie sich beruhigen könne. Das klappe recht gut. Es seien eine Art Panikattacken. Auch wenn sie alleine unterwegs sei und ein Mann laufe hinter ihr die gleiche Strecke, fühle sie sich nicht gut (pag.