Sie liess dazu ausführen, sie leide auch heute noch an den Auswirkungen der Übergriffe. Diese hätten über zwei Monate gedauert und sie habe sich nicht entziehen können, da sie an ihrem Arbeitsplatz stattgefunden hätten. Der Beschuldigte sei zwar nicht ihr Ausbildner gewesen, habe aber dennoch eine Betreuungsfunktion gehabt. Die Privatklägerin habe ihm vertraut. Sie sei unter grossem Druck gestanden und habe sich vor den Konsequenzen gefürchtet. Die Privatklägerin sei nicht einverstanden gewesen mit den sexuellen Handlungen. Die Privatklägerin habe psychologische Beratung in Anspruch genommen.