27. Genugtuungsforderung der Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin beantragte oberinstanzlich, der Beschuldigte sei zur Bezahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 3'000.00, zuzüglich 5% seit .________ verurteilen (pag. 704). Die Vorinstanz hatte ihr eine entsprechende Genugtuung zugesprochen.