Eine solche Reduktion der Kontakte steht einer Landesverweisung gemäss der bundesgerichtlichen Praxis auch nicht per se entgegen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1449/2021 vom 21. September 2022 E. 3.2.3 mit Hinweisen). Sie würde jedoch für alle, insbesondere auch für die Kinder, eine grosse Einschränkung bedeuten.