2 EMRK zu orientieren. In Bezug auf die Kinder sind besonders dem Kindeswohl und dem Bedürfnis der Kinder Rechnung zu tragen, in möglichst engem Kontakt mit beiden Elternteilen aufwachsen zu können (Art. 3 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention [KRK; SR 0.107]; Urteil des Bundesgerichts 6B_1179/2021 vom 5. Mai 2023 E. 6.3.2 ff.). Das Verschulden und die Schwere der Tatbegehung der Katalogtat wiegen vorliegend vergleichsweise leicht. Die sich darin manifestierende Gefährlichkeit des Beschuldigten für die öffentliche Sicherheit ist zwar nicht zu bagatellisieren: