24.3 Gesamtwürdigung Der Beschuldigter hat eine Schweizer Ehefrau, drei gemeinsame Kinder im (Vor-) schulalter, ein intaktes Familienleben, war immer berufstätig, hat keine Betreibungen oder Sozialhilfebezüge, ist sozial integriert und spricht fliessend Deutsch und Dialekt. Es kam bereits mit 14 Jahren in die Schweiz, lebt hier seit nunmehr 16 Jahren und absolvierte die 8./9. Klasse sowie seine Berufsbildung im hiesigen Bildungssystem. Er hat nie in seinem Heimatland gelebt und zumindest ein Teil seiner Herkunftsfamilie lebt ebenfalls in der Schweiz.