_ gelebt, er ist in U.________(Land) geboren und aufgewachsen (pag. 651 f.). Zur Frage, wie gut er die t.________ Sprache beherrscht, scheint der Beschuldigte situationsabhängige Auskünfte zu erteilen. In seinen Bewerbungsunterlagen sowie beim Gesuch um amtliche Verteidigung gab er an resp. liess er angeben, T.________ (Sprache) sei seine Muttersprache (pag. 174, pag. 261 und pag. 276). Im vorliegenden Verfahren hingegen gab er an, er habe erst mit ca. 14 Jahren T.________(Sprache) gelernt und beherrsche die Sprache nicht wie eine Muttersprache (pag. 459 Z. 3 ff.).