Wie erwähnt, ist der Beschuldigte seit dem .________ mit einer Schweizer Bürgerin verheiratet und hat mit dieser drei Kinder, geboren in den Jahren .________, .________ und .________. Der Beschuldigte führt mit seiner Ehefrau und den Kindern einen gemeinsamen Haushalt und hat mit seiner Ehefrau offenbar verbindliche Abmachungen über die Aufteilung von Haus- und Erwerbsarbeit getroffen. Der Beschuldigte versorgt seine Familie in finanzieller Hinsicht und scheint seinen elterlichen Pflichten nachzukommen.