Er wurde wegen Beschimpfung, einfacher Verletzung der Verkehrsregeln und Übertretung der Verkehrsregelnverordnung zu einer Busse von CHF 560.00 und einer bedingten Geldstrafe von acht Tagessätzen verurteilt (pag. 656 f.). Er kam somit neben dem vorliegenden Verfahren bereits einmal mit dem Gesetz in Konflikt. Die Missachtung der Schweizer Rechtsordnung spricht grundsätzlich gegen einen Härtefall. Mit Blick auf die Tatbestände und die ausgesprochene Strafe scheint es sich dabei jedoch nicht um schwerwiegende Delinquenz gehandelt zu haben. 24.1.2 Familienverhältnisse Wie erwähnt, ist der Beschuldigte seit dem .