Auch in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht scheint der Beschuldigte in der Schweiz gut integriert zu sein. Mit dem Strafbefehl vom 27. August 2019 weist der Beschuldigte eine Vorstrafe auf wegen einem Vorfall, der sich am 2. Juli 2019 – somit nach den vorliegenden Delikten, jedoch vor Eröffnung des Strafverfahrens – ereignet hat. Er wurde wegen Beschimpfung, einfacher Verletzung der Verkehrsregeln und Übertretung der Verkehrsregelnverordnung zu einer Busse von CHF 560.00 und einer bedingten Geldstrafe von acht Tagessätzen verurteilt (pag.