Gemäss eigenen Angaben hat der Beschuldigte früher viel gelesen und viel Fussball gespielt, heute verbringt er seine Freizeit mit der Familie (pag. 652 f.). Der Beschuldigte ist in U.________(Land) aufgewachsen, spricht demnach fliessend Hochdeutsch und – wie an der Berufungsverhandlung gezeigt – mittlerweile auch Dialekt. Auch in sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht scheint der Beschuldigte in der Schweiz gut integriert zu sein.