Monatslohn CHF 5'442.00 (pag. 655). Er hat nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit via Praktika direkt seine berufliche Ausbildung angefangen und danach durchgehend und zumeist auf dem gelernten Beruf gearbeitet (pag. 462 Z. 4 ff. und pag. 652). Betreibungen oder Sozialhilfebezüge weist der Beschuldigte keine auf (pag. 630 f.). Gemäss eigenen Angaben hat er Schulden von total CHF 11'051.00 für ein Fahrzeug, das er abzahle, eine Kaffeemaschine, Steuern sowie Geld, das er bei seinen Eltern geliehen habe (pag. 458 Z. 39 und pag.