24. Härtefallprüfung 24.1 Einzelne Kriterien 24.1.1 Aufenthaltsdauer und Integration in der Schweiz Der Beschuldigte ist am 1. August 2007 in die Schweiz eingereist und ist somit seit 16 Jahren in der Schweiz. Er verfügt über eine Niederlassungsbewilligung, deren Kontrollfrist zuletzt bis am 31. Juli 2027 verlängert wurde (pag. 628). Den Kindergarten und die 1.-7. Klasse hat der Beschuldigte in U.________(Land) besucht, die 8./9. Klasse in der Schweiz. Nach einem Praktikum hat er die Ausbildung zum AC.________ (Berufsbezeichnung) und schliesslich die Lehre zum L.________(Berufsbezeichnung) absolviert (pag.