22. Rechtliche Grundlagen Nach Art. 66a Abs. 1 Bst. h StGB verweist das Gericht den Ausländer, der wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für fünf bis 15 Jahre aus der Schweiz. Für die weiteren rechtlichen Ausführungen wird auf die Vorinstanz verwiesen (pag. 563 ff., S. 43 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).