21.5 Fazit Der Beschuldigte wird als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 27. August 2019 zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend total CHF 10’800.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.