Der Beschuldigte verdient monatlich und unter Berücksichtigung des 13. Monatslohns CHF 5'442.00. Relevante Schulden weist er nicht auf (pag. 655). Seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Unter Gewährung eines Pauschalabzugs von 20% für Krankenkasse, Steuern etc., sowie 15% Unterstützungsabzüge für die Ehefrau und das erste Kind, 12.5% für das zweite und 10% für das dritte Kind resultiert eine Tagessatzhöhe von CHF 60.00. 21.4 Bedingter Vollzug und Verbindungsbusse