Der Beschuldigte lebt in familiär geordneten Verhältnissen. Er hat eine Vorstrafe, die aber nicht einschlägig ist und aufgrund der Art der Delikte und der geringen Höhe der Strafe nicht ins Gewicht fällt. Er ist immer selber für seinen Lebensunterhalt aufgekommen und finanziert auch seine junge Familie selber. Dass der Beschuldigte nicht geständig ist, ist ihm nicht negativ anzurechnen, gibt aber auch keinen Geständnisbonus. Der Beschuldigte verhielt sich vor Gericht höflich und korrekt. Aus den Akten geht nichts Anderes hervor, als dass er sich im gesamten Strafverfahren kooperativ verhalten hat.