458, Z. 41 f.). Finanziell ist es für die Familie schwierig über die Runden zu kommen, der Beschuldigte hat Schulden bei seinem Vater (pag. 458, Z. 39 ff.). Der Beschuldigte hat eine geringfügige Vorstrafe: er wurde am 27.08.2019 von der Staatsanwaltschaft Oberland wegen Beschimpfung, Verletzung der Verkehrsregeln und Übertretung gegen die Verkehrsregelverordnung zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu je CHF 80.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 560.00 verurteilt (pag. 441).