Für ein einmaliges Berühren der Brust erscheint eine Strafe im Bereich von 60- 90 Tagessätzen angemessen. Bei einer Erhöhung der Strafe mit dem Asperationsfaktor von zwei Dritteln wird damit bereits betreffend das erste Berühren der Brüste eine Geldstrafe von über 180 Tagessätzen erreicht. 20.3 Weitere Vorfälle Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum aktuell geltenden Recht darf die Gesamtgeldstrafe die Grenze von 180 Tagessätzen gemäss Art. 34 Abs. 1 StGB nicht überschreiten – die Gesamtstrafe ist auf 180 Tagessätze zu reduzieren,