20. Asperation 20.1 Zweiter Zungenkuss Für die Beurteilung des Tatverschuldens beim zweiten Zungenkuss kann auf das bereits Gesagte verwiesen werden – das Tatvorgehen und damit das Tatverschulden waren identisch. Auch für den zweiten Kuss ist somit eine Geldstrafe von 105 Tagessätzen angemessen. Beim praxisgemässen Asperationsfaktor von zwei Dritteln wird die Einsatzstrafe für den zweiten Zungenkuss somit um 70 Tagessätze erhöht. 20.2 Berühren der Brüste Der Beschuldigte hat die Straf- und Zivilklägerin unter dem BH an den nackten Brüsten berührt.