19.3 Fazit Tatverschulden Nach dem Gesagten bewegt sich das Tatverschulden insgesamt noch in einem leichten Bereich. Mit Blick auf den Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wird die von der Vorinstanz veranschlagte Strafhöhe von 105 Tagessätzen als angemessen erachtet.