27 genüber der Ausbildnerin Rückmeldungen ab. Darüber hinaus pflegten die beiden zumindest zu Beginn der Lehre ein gutes Verhältnis, der Beschuldigte stellte für die Straf- und Zivilklägerin eine Vertrauensperson dar. Der neun Jahre ältere Beschuldigte mit abgeschlossener Berufsausbildung trug gegenüber der Straf- und Zivilklägerin die Verantwortung, im Berufsalltag für ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz zu sorgen.