Diese hat bei der Straf- und Zivilklägerin denn auch eine grosse Stressreaktion ausgelöst, da sie die ungewollte Nähe zum Beschuldigten erdulden musste, sich aufgrund der Grössen- und Machtverhältnisse nicht zu wehren traute und überdies befürchtete, bei einer Meldung der Vorfälle ihre Lehrstelle zu verlieren. Der Beschuldigte befand sich aufgrund des Altersunterschieds und der Hierarchie im Betrieb gegenüber der Straf- und Zivilklägerin in einer überlegenen Machtposition. Er war zwar weder ihr Vorgesetzter noch ihr Ausbildungsverantwortlicher, begleitete sie jedoch im Alltag bei der Arbeit, erklärte ihr konkrete Tätigkeiten und gab ge-