21.4 unten). Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten sind zwar eher knapp, aber geregelt, so dass mit dem erfolgreichen Vollzug einer Geldstrafe gerechnet werden kann. Sowohl nach Anwendung des alten als auch des neuen Rechts wäre demnach für eine Strafe von weniger als 180 Tagessätzen eine Geldstrafe auszusprechen. Die Geldstrafe erscheint denn auch mit Blick auf die übrigen Kriterien für die Bestimmung der Strafart die geeignete Sanktion.