StGB erfüllt. Rechtfertigende oder schuldausschliessende Umstände sind nicht ersichtlich. 24 14. Fazit Der Beschuldigte wird der mehrfachen, teilweise versucht begangenen sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen im Zeitraum anfangs Dezember 2017 bis .________ schuldig erklärt. IV. Strafzumessung 15. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Die Vorinstanz hat die Grundlagen der Strafzumessung korrekt ausgeführt, darauf wird verwiesen (pag. 554 f., S. 43 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).