13. Subsumtion Nachdem das Beweisergebnis der Vorinstanz bestätigt wurde, ergibt sich die Subsumtion unter den Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB ohne weiteres aus dem festgestellten Sachverhalt. Es kann deshalb die entsprechende Erwägung der Vorinstanz zitiert werden (pag. 552 f., S. 32 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Wie das Beweisverfahren ergeben hatte, hat der Beschuldigte die Privatklägerin im Zeitraum Dezember 2017 bis .________ einmal wöchentlich an den Po, sowie insgesamt zwei Mal unter dem Büstenhalter an die Brust gefasst